Ausschreibung & Bedingungen
Internationaler Wettbewerb
35. Deutscher Nachwuchswettbewerb für Edelstein- und Schmuckgestaltung Idar-Oberstein 2024
Das Thema des Wettbewerbes lautet: „Die Wüste lebt“
Auch beim Nachwuchswettbewerb sind sowohl die Edelsteingestaltung als auch die Gestaltung eines Schmuckstückes mit Edelsteinen zugelassen. Somit sind ungefasste Edelsteine, der Edelstein im Schmuckstück, das Edelsteinobjekt und die Edelsteinskulptur zugelassen. Die Verwendung von Synthesen ist zugelassen. Perlen dürfen nur in Verbindung mit Edelsteinen verwendet werden.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Teilnehmen können insbesondere junge Schmuck- und Edelsteingestalter/innen sowie Gold- und Silberschmiede des In- und Auslandes. Die Teilnehmer/innen müssen nach dem 31.12.1996 geboren sein.
Auch hier dürfen nur fertige Arbeiten - keine Zeichnungen - eingereicht werden.
Personen, die an diesem Nachwuchswettbewerb teilnehmen wollen, müssen ausdrücklich eine Erklärung abgeben, dass sie ihre Arbeiten für diesen besonderen Wettbewerb einreichen. Jede/r Teilnehmer/in kann bis zu 4 Arbeiten einsenden, jedoch können einer/m Teilnehmer/in nicht mehr als 2 Preise zuerkannt werden.
Preise:
Folgende Preise sind ausgesetzt:
1. Preis: 1.500 Euro
2. Preis: 1.000 Euro
3. Preis: 500 Euro
Die Jury bewertet die Wettbewerbsarbeiten insbesondere nach Gestaltung, Idee, Umsetzung des gestellten Themas und handwerklicher Ausführung.
Wettbewerbsbedingungen:
Es gelten für beide Wettbewerbe folgende Einsendebedingungen:
Mit der Einsendung einer oder mehrerer Wettbewerbsarbeiten erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit den Bedingungen dieser Ausschreibung einverstanden.
Alle Teilnehmer/innen, die ihre Wettbewerbsarbeiten nicht selbst in Idar-Oberstein abholen oder in anderer Weise eigenverantwortlich für den Rücktransport sorgen, beteiligen sich an den Beförderungskosten (Postgebühren, Versicherungen etc.) folgendermaßen:
Deutschland: 30 Euro
(Beträgt der Versicherungswert der eingereichten Arbeit/en insgesamt nicht mehr als 500 Euro, so sind für die Beförderungspauschale lediglich 10 Euro zu entrichten.)
europäisches Ausland: 75 Euro
außereuropäisches Ausland 120 Euro
Wir bitten um Überweisung der Beförderungspauschale bis spätestens zum 28.02.2025 auf das Konto des Bundesverbandes der Edelstein- und Diamantindustrie e. V.:
Kreissparkasse Birkenfeld
IBAN: DE75 5625 0030 0000 3123 55
BIC: BILADE55XXX
Jede Arbeit ist mit einer sechsstelligen Kennziffer, die der/die Einsender/in selbst bestimmt, zu versehen. In einem Brief, dessen Umschlag neutral gehalten sein muss und der ebenfalls die sechsstellige Ziffer zu tragen hat, müssen folgende Angaben enthalten sein:
a) Name, genaue Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum des Einsenders/der Einsenderin
b) Eine Kurzbeschreibung der Arbeit und des verarbeiteten Materials mit besonderen Herstellungsdetails (auch die Angabe der verwendeten Edelsteine) auf einem neutralen Blatt ohne Name und Adresse
c) Angabe des Versicherungswertes
d) Die unterschriebene Erklärung, dass die eingereichte Arbeit selbst entworfen und hergestellt wurde (allein die Herstellung kann auch durch eine andere zu benennende Person erfolgt sein); erfolgt eine Anlehnung und Nutzung bereits existierender Vorlagen/Vorbilder von Dritten, die über eine bloße Inspiration deutlich hinausgehen, so ist dies konkret mit Quellenangabe anzugeben.
e) Die unterschriebene Erklärung, dass es sich bei der eingereichten Wettbewerbsarbeit um ein Original handelt, das zuvor noch nicht zum Verkauf angeboten und noch nicht zu anderen Wettbewerben eingereicht worden ist
f) Gegebenenfalls die Erklärung, ob die Arbeit zum Nachwuchswettbewerb eingereicht wird.
Ein Formblatt zu den geforderten Angaben finden Sie hier: >> Formblatt
Hinweise des Veranstalters:
Wahrheitswidrige und/oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass der Veranstalter die Wettbewerbsarbeit/en nicht zum Wettbewerb zulässt oder – sollten wahrheitswidrige und/oder unterlassene Angaben erst später bekannt werden – ein vergebener Preis im Nachhinein aberkannt sowie das Preisgeld zurückgefordert werden kann. In diesen Fällen kann der Veranstalter den/die Teilnehmer/in auch von künftigen Wettbewerbsteilnahmen ausschließen.
Der Veranstalter versichert, die eingesandten Wettbewerbsarbeiten mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und zu verwahren.
Er haftet jedoch nicht für Schäden, die bereits mit der Einsendung beim Eingang der Wettbewerbsarbeit veranstalterseits festgestellt werden, ebenso wenig für später eintretende/sich realisierende, d.h. bereits "angelegte" Schäden, die insbesondere auf einer nicht sach- und fachgerechten
- Herstellung der Wettbewerbsarbeit
- Kombination der verwendeten Materialien
- Verpackung der Wettbewerbsarbeit
durch den/die Einsender/in/Teilnehmer/in beruhen.
Eine Haftung besteht ferner nicht bei materialbedingten Veränderungen der Wettbewerbsarbeit, insbesondere Oxidationen, Verfärbungen oder Schrumpfungen mit und ohne Rissbildung (z.B. bei Holz, Silikon oder anderen Materialien, die als nicht im Vordergrund der Wettbewerbsarbeit stehenden Hilfsmaterialien mit verarbeitet wurden) oder die durch übliche Licht- und/oder Temperatureinwirkung (z.B. Wärme in beleuchteten Vitrinen) entstehen können.
Das Risiko einer Beschädigung der Wettbewerbsarbeit auf dem Versandwege trägt der/die Einsender/in.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle eingereichten Arbeiten bis zum 28. Februar 2025 für Ausstellungszwecke zur Verfügung zu stellen sind. Die Rücksendung der Arbeiten erfolgt nach Ende der Ausstellungen.
Wichtig für Einsendungen aus dem Ausland mit Ausnahme der EU-Staaten:
Bitte senden Sie ihre Arbeit nur PER LUFTPOST und vermerken Sie auf der Adresse zusätzlich: „Zollamtliche Abfertigung nur über die Zollstelle Idar-Oberstein!“
Bitte beachten Sie die zollamtlichen Bestimmungen für den Import bestimmter Materialien wie Elfenbein, bestrahlte Edelsteine etc., für welche die Zollabfertigung möglicherweise verweigert werden kann.
Formell unrichtige, den Wettbewerbsbedingungen nicht entsprechende Einsendungen können nicht bewertet werden.
Einsendetermin
Die Arbeiten müssen bis spätestens Montag, 16. September 2024, beim Bundesverband der Edelstein- und Diamantindustrie e. V., Hauptstraße 161, D-55743 Idar-Oberstein, eingegangen sein. Der Bundesverband der Edelstein- und Diamantindustrie übernimmt die Versicherungskosten mit Ausnahme derjenigen während des Transports.
Jury
Alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden von einer hochkarätig besetzten Jury, deren Zusammensetzung zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird, beurteilt.
Die Jury-Tagung findet voraussichtlich am Donnerstag, 26.09.2024, in Idar-Oberstein statt. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Preisverleihung
Die Preisverleihung soll nach den Planungen des Ausrichters im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung am Freitag, 29. November 2024 im Stadttheater in Idar-Oberstein stattfinden. Hier sollen die ausgezeichneten Wettbewerbsarbeiten erstmalig der Öffentlichkeit und der Publikums- und Fachpresse vorgestellt werden. Vor dem 29. November 2024 dürfen die Gewinner/innen ihre Preise weder bekannt geben noch damit Werbung betreiben.
Bundesverband der Edelstein- und Diamantindustrie e. V.
Paul-Otto Caesar / Vorsitzender
Jörg Lindemann / Geschäftsführer
IMPRESSIONEN AUS 2019
In der Bildergalerie erhalten Sie ein paar Impressionen vom Schmuck- und Edelsteinpreis 2019. Alle Gewinnerarbeiten der letzten Jahre finden Sie auch im Archiv.